Temporärbüro wechseln

Einfacher Wechsel des Temporärbüros/Personalbüros

Natürlich ist der Wechsel des Temporärbüros jederzeit möglich, Sie müssen nur die gesetzlichen Grundlagen beachten.

Jeder kann sich frei für ein neues Temporärbüro entscheiden

Das Arbeitsvermittlungsgesetz gibt für Arbeitnehmer hier klar die Regeln vor: Gemäß AVG Art. 19 Abs. 5B ist er berechtigt, jederzeit seine Personalagentur zu wechseln. Es müssen nur immer die gesetzlichen und vertragsbedingten Kündigungsfristen eingehalten werden.

Aber auch Sie als Einsatzfirma dürfen und können das Temporärbüro wechseln, das ist im AVG Artikel 22 Abs. 3 gesetzlich verankert.

Gleichgültig welche Gründe Sie für einen Wechsel des Temporärbüros haben, wenden Sie sich an uns und wir unterstützen Sie in Ihrem Vorhaben.

Unsere Dienstleistungen

  • Temporärstellen
  • Dauerstellen
  • Try & Hire
  • Payrolling/Outsourcing
  • Notdienst 365 Tag

Temporärbüro wechseln








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    Auszeichnungen

    Wir sind stolz über jede einzelne Auszeichnung

    Doch ohne unsere geschätzten Mitarbeitenden, welche jeden Tag vollen Einsatz zeigen, wären wir niemals soweit gekommen. Vielen Dank an alle, die zu diesen Erfolgen beigetragen haben.

    Erfahrungen & Bewertungen zu Alfa Personal GmbH